Reglement

Die Ludothek Gossau leiht Spiele und Spielsachen aus und fördert das Spielen als aktive Freizeitgestaltung und wichtiges Kulturgut. Die Ludothek ist als Verein organisiert und steht allen offen: Erwachsenen, Kindern, Schulen, Institutionen etc., unabhängig von ihrem Wohnort. Wir sind ein Team von motivierten Mitarbeiterinnen und beraten Sie gerne.
Unser Sortiment umfasst:

  • Gesellschafts- und Lernspiele
  • Puzzles 
  • Rollen- und Fantasiespiele
  • Konstruktionsspiele
  • Fahrzeuge und Spielgeräte für draussen
  • Playmobil / Lego Duplo
  • Musikinstrumente
  • Grossspiele, Party- und Geburtstagskiste
  • Nintendo Wii und Wii U, Konsolen und Spiele
  • Partygeräte (z.B. Pizzaofen, Wok Gourmet Party, Mongolentopf etc.)

punkt1Abonnemente                                                                                                    

Das Abonnement berechtigt Sie zur Ausleihe der Spiele unseres Sortiments gemäss nachfolgenden Bestimmungen. Das Abonnement gilt für die ganze Familie.
Die ausgeliehenen Spiele sind für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Vereins-, Firmen- oder ähnliche Anlässe ist ein separates Abonnement zu lösen oder eine Einzelausleihe zu tätigen.
Gekaufte Abonnemente können nicht zurückerstattet werden. Eine Umwandlung in ein grösseres Abonnement ist jedoch möglich. Halbjahresabonnemente können nicht umgewandelt werden.

 

6 Monate

CHF

1 jahr

CHF

Gratis pro Ausleihe
Kleinfamilie oder Grosseltern-Abo

45.-*

55.-°

70.-*

85.-°

2 Spiele

max. 1 Fahrzeug, ohne Nintendo Wii

Familien-Abo

60.-*

70.-°

100.-*

115.-°

6 Spiele

max. 2 Fahrzeuge

* mit Wohnsitz in einer Trägergemeinde

°Wohnsitz ausserhalb Trägergemeinde

     

 


Sie haben die Möglichkeit zusätzliche Spiele (keine zusätzlichen Fahrzeuge) gegen eine Gebühr auszuleihen (Fr. 2.- bis 12.-). Verlängerungen der zusätzlich ausgeliehenen Spiele sind kostenpflichtig!


Einzelausleihe

Auch Personen ohne Abonnement (Einzelpersonen oder Firmen) können Spiele (mit Ausnahme von Nintendo Wii) ausleihen.
Sie bezahlen pro Spiel eine doppelte Ausleihgebühr.
 Bei Fahrzeugausleihen, Gerätschaften und Haushaltartikel ist zusätzlich eine Depotgebühr von Fr.50.00 zu zahlen. 

Vereine, Schulen und Horte aus Trägergemeinden, bezahlen keine Abogebühren. Sie bezahlen lediglich eine einfache Ausleihgebühr und Reservationsgebühren gemäss Reglement.

Auswärtige Vereine, Schulen und Horte bezahlen eine doppelte Ausleihgebühr und Reservationsgebühren gemäss Reglement.

Trägerschaft: Stadt Gossau, Gemeinde Andwil, Evangelische Kirchgemeinde


Spezielle Preise gelten für Eventspiele:

z.B.

  Glücksrad 1 Woche Fr. 30.00
  Party-Zelt 1 Woche Fr. 80.00
  Outdoor Kochgeschirr 1 Woche Fr. 10.00
 Zuckerwattemaschine 1 Woche Fr. 25.00
 Kärcher Teppichreiniger 1 Woche Fr. 30.00 (mit Abo)
 Kärcher Dampfreiniger 1 Woche Fr. 20.00 (mit Abo)
 Kärcher Fensterreiniger 1 Woche Fr. 5.00 
 Partykisten (Pirat, Prinzessin)

1 Woche Fr. 3.00

 Dampfmaschine 1 Monat Fr. 5.00

 Konditionen für Spielanlässe

Gemäss separatem Reglement


Ausleihdauer                                                                                                                

Die Ausleihdauer beträgt 4 Wochen, für Nintendo Wii 2 Wochen. Speziell gekennzeichnete Anlass-Spiele können 1 Woche ausgeliehen werden.

Einmaliges Verlängern für 2 Wochen (ausser Nintendo Wii und Fahrzeuge) ist möglich, sofern das Spiel nicht reserviert ist. Die Verlängerung muss jedoch vor Ablauf der Ausleihfrist getätigt werden.

Tel. 071 / 383 32 75 (Telefonbeantworter ausserhalb der Öffnungszeiten) oder über Kundenlogin Homepage


Reservationen                                                                                                                

Wir verrechnen

pro Spiel     Fr. 3.-
ab 7. Spiel pauschal     Fr. 20.-

Sie erhalten von uns eine E-Mail, wenn das von Ihnen reservierte Spiel bei uns bereit liegt.  Spiele mit einer Ausleihfrist von 1 Woche können auf ein bestimmtes Datum reserviert werden. Reservationen können auch online gemacht werden.

Die Reservationsgebühren werden in jedem Fall verrechnet, auch bei Nichtgebrauch!


Kontrolle / Reklamationen

Als BenützerIn haften Sie für die ausgeliehenen Spielsachen. Bitte kontrollieren Sie die Spiele anhand der Inventarliste auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit. Allfällige Unstimmigkeiten oder Defekte müssen bis am nächstfolgenden Ausleihtag per Email gemeldet werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung, so gehen wir davon aus, dass die Spiele vollständig und intakt ausgeliehen wurden.


Rückgabe

Wir erwarten die Spielsachen rechtzeitig, geordnet, vollständig und sauber in der entsprechenden Verpackung zurück, damit sie umgehend weiter ausgeliehen werden können. Fünf Tage vor Ablauf der Frist, erhalten Sie ein Erinnerungsmail (ohne Gewähr).


Mahngebühren (Ablauf Ausleihfrist und fehlende Teile)

Nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine Mahnung per Email verschickt. Werden die Spiele nicht innerhalb von 7 Tagen seit Versand der schriftlichen Mahnung zurückgebracht, wird die zweite Mahngebühr fällig. 
1. Mahnung Fr. 5.00 + Fr. 1.00/Spiel

2. Mahnung Fr. 7.00 + Fr. 1.00/Spiel

3. Mahnung Fr. 9.00 + Fr.1.00/Spiel

 Danach wird eine Rechnung für neuwertigen Ersatz erstellt. ACHTUNG: Mahnkosten werden kumuliert.


Verlust oder Beschädigung

Fehlende Teile müssen innerhalb einer Woche zurückgebracht werden, andernfalls werden sie verrechnet.  Nach Ablauf dieser Frist tritt Punkt 9 "Mahngebühren" in Kraft. Später zurückgebrachte und verrechnete Teile werden nicht mehr ausbezahlt.

Für beschädigtes, unvollständiges und verlorenes Spielgut wird eine Grundgebühr von Fr. 5.00 plus weitere Kosten für Ersatz oder Reparatur verrechnet.

Verlorene oder unspielbar gewordene Spiele berechnen wir zum Zeitwert. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgeschlossen.

Verlorene Spielanleitungen kosten Fr. 5.00. Verlorene Gummibänder kosten Fr.4.00/Stk. Reinigungskosten nach Zeitaufwand Fr.25.00/Std.

Die erhobenen Gebühren werden ausschliesslich für Ersatz und Neuanschaffungen sowie zur Deckung der Unkosten verwendet.

Bitte reparieren Sie beschädigte Teile nicht selber, sondern weisen Sie uns bei der Rückgabe darauf hin.


Batteriebetriebene Spielgeräte

Mit Ausnahme der Knopfbatterien sind die Batterien nicht im Spielgerät und somit nicht in der Ausleihe inbegriffen. Sind Batterien im Spiel vorhanden, übernehmen wir keine Garantie für die Betriebsdauer.


Haftung

Die Ludothek lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Spielsachen entstehen.
In den Räumen der Ludothek stehen die Kinder unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Begleiter. Es steht eine Spiel- sowie Malecke für die Kinder zur Verfügung. Mit den Ausleihartikeln darf in der Ludothek nicht gespielt werden.


Abo-Karten

Die Ausleihe ist nur gegen Vorweisen der Abo-Karte möglich.
Bei Verlust der Karte wird eine Gebühr von Fr. 3.-- erhoben.


Hinweis in eigener Sache

Die Kontrolle der Spiele ist sehr aufwändig. Für allfällige Wartezeiten bitten wir Sie um Verständnis. 

Bitte bringen Sie für den Transport genügend Tragtaschen mit und schützen Sie bei Regen die Kartonschachteln vor Nässe.

Reglement